Zusammenarbeit mit Eltern
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten. Unsere Aufgabe ist es, die Eltern als Erziehungspartner wahrzunehmen und gemeinsam Formen des Miteinanders zu finden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG §21, Abs. 3) sieht vor, dass die in pädagogischen Einrichtungen tätigen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten sollen. Gern können uns die Eltern bei der Organisation und Durchführung von Festen und Projekten unterstützen.